Hintergrund: So funktioniert das Welterbe-Komitee

Das Welterbe-Komitee der Unesco ist in Sachen Welterbe- Konvention das wichtigste Gremium, das mit deren Umsetzung betraut ist. Dem Welterbe-Komitee gehören insgesamt 21 gewählte Vertreter der 184 Vertragsstaaten an, die der Welterbe- Konvention beigetreten sind. Diese 21 Mitglieder vertreten 21 Staaten, die alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren sollen.

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Das Welterbe-Komitee der Unesco ist in Sachen Welterbe- Konvention das wichtigste Gremium, das mit deren Umsetzung betraut ist. Dem Welterbe-Komitee gehören insgesamt 21 gewählte Vertreter der 184 Vertragsstaaten an, die der Welterbe- Konvention beigetreten sind. Diese 21 Mitglieder vertreten 21 Staaten, die alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren sollen.

Sie werden von der Generalversammlung für jeweils 6 Jahre gewählt. Seit November 2011 ist Deutschland wieder Mitglied des Welterbe-Komitees.

Die 21 derzeitigen Vertreter im Welterbe-Komitee kommen aus folgenden Staaten:

Äthiopien, Algerien, Kambodscha, Kolumbien, Estland, Frankreich, Deutschland, Indien, Irak, Japan, Malaysia, Mali, Mexiko, Qatar, Russland, Senegal, Serbien, Südafrika, Schweiz, Thailand, Vereinige Arabische Emirate.Für Deutschland sitzt der Botschafter Michel Worbs im Komitee.

Das Welterbe-Komitee entscheidet in jährlichen Sitzungen an wechselnden Orten über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbe-Liste. In seiner Verantwortung liegt auch die Prüfung, ob ein Denkmal aus der Welterbe- Liste bedroht oder so sehr gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbe-Konvention nicht mehr entspricht und so auf die „Liste des Welterbes in Gefahr“ („Rote Liste“) gesetzt wird – oder sogar ganz aus der Liste verschwindet.

Das Komitee entscheidet auch über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbe- Fonds.

In Artikel 29 des Unesco-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt werden die Unterzeichnerstaaten aufgefordert, regelmäßig über die Anwendung der Konvention und den Zustand der Welterbe-Stätten zu berichten. Diese Berichte sollen dem Welterbe-Komitee alle sechs Jahre vorgelegt werden.

Die Vertragsstaaten und die Welterbe- Stätten sollen durch die periodische Berichterstattung in die Lage versetzt werden, Stärken und Schwächen zu analysieren, Schutz und Management der Stätten zu verbessern, nationale und regionale Strategien zu entwickeln und strategische Partnerschaften zwischen Vertragsstaaten, Organisationen und Agenturen, Stiftern, Spendern und Interessengruppen zu stärken. Die Unesco ist überzeugt, dass die Glaubwürdigkeit der Welterbe-Konvention und des Welterbe-Komitees entscheidend davon abhängt, wie ernsthaft der Zustand der Welterbe-Stätten kontrolliert und überwacht wird.

Quellen: Unesco, Wikipedia