Halloween – wenn Kostüme und Streiche gefährlich werden

Halloween - Gesichter zum Gruseln Foto: dpa

Eltern sollten bei der Auswahl der Halloween-Kostüme für ihre Kinder auf die Materialien der Verkleidung achten. Denn nicht jede Kluft ist für den Gruselspaß geeignet. Außerdem sollte den Kindern vermittelt werden, dass Streiche nur dann noch spaßig sind, wenn sie ohne Folgen bleiben.

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Eltern sollten beim Kauf von Halloween-Kostümen für ihre Kinder auf die Materialien der Verkleidung achten. Denn nicht jede Kluft ist für den Gruselspaß geeignet.

Halloween-Kostüme sollten gut ausgesucht werden. «Dünne Synthetikstoffe sind leichter entflammbar als etwa Baumwolle. Daher sollten Eltern besonders vorsichtig sein, wenn Kerzen im Spiel sind», rät Inke Ruhe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn. Besonders Hexengewänder seien häufig sehr transparent und luftig und gerieten leicht in Brand.

Spielen größere Kinder zusammen mit kleineren, sollten Eltern auch Kostümdetails wie kleine Spinnen oder Kürbisse im Blick behalten. «Diese können sich lösen und dann verschluckt werden», warnt Ruhe. Auch bei Kordeln und Kapuzen sei Vorsicht geboten: «Im Dunkeln kann man leicht damit hängen bleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren.»

Eltern sollten zudem darauf achten, dass die Kostüme nicht zu lang sind. Das sehe zwar gruseliger aus. Allerdings könnten sich Kinder in ihren Gewändern verheddern und stürzen. «Die Füße sollten frei bleiben, wenn die Kinder Treppen laufen und herumrennen», empfiehlt die Expertin.

Doch nicht nur auf die richtige Kleidung sollten die Eltern achten. Sie müssen ihren Kindern auch vermitteln, dass Streiche nur dann noch spaßig sind, wenn nichts und niemand dabei Schaden nimmt.

Streiche an Halloween sollten sich in Grenzen halten. „Andere auf die Schippe zu nehmen, ist an sich kein Problem“, sagt die Rechtsanwältin Eva Becker, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. „Aber in dem Moment, in dem Schäden an Sachen oder Personen entstehen, hört der Spaß auf.“

Geht etwa eine Scheibe zu Bruch, haftet das Kind. Allerdings erst ab einem Alter von sieben Jahren. Gleichzeitig können auch Eltern haftbar gemacht werden, die ihre Kinder ohne Aufsicht durch die Straßen geistern lassen und somit ihre Aufsichtspflicht verletzen. „So gibt es dann womöglich zwei Haftende“, mahnt Becker. Eltern sollten ihre Sprösslinge daher auf dem Beutezug begleiten. Ziehen die Kinder allein los, sollten Mütter oder Väter mit ihnen im Vorfeld darüber sprechen, was erlaubt ist und was nicht. Eine Haftpflichtversicherung, die greift, wenn doch etwas passiert, ersetzt dies allerdings aus Sicht von Becker nicht: „Eine Haftpflicht sollte man für Kinder grundsätzlich haben. Das ergibt immer Sinn und in diesem Kontext ganz besonders.“ Um Probleme zu vermeiden, sollten Kinder aber generell für Recht und Unrecht sensibilisiert werden, rät die Fachanwältin. Und zwar unabhängig von Halloween: „Eltern sollten ihre Kinder immer mal wieder darauf hinweisen, dass bestimmte Dinge gefahrenträchtig sind und dass man für den Unsinn, den man veranstaltet, womöglich auch einstehen muss.“