Getäuscht – geändert – erlaubt: Erste Beanstandungen und Reaktionen

Zu vier beanstandeten Produkten haben wir mal die Reaktionen der Verbraucherzentralen zusammengestellt – und die jeweiligen Reaktionen der Hersteller, um dieser Kritik zu begegnen. Am Ende bleibt die Frage: Kaufen wir Mogelprodukte?

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Zu vier beanstandeten Produkten haben wir mal die Reaktionen der Verbraucherzentralen zusammengestellt – und die jeweiligen Reaktionen der Hersteller, um dieser Kritik zu begegnen. Am Ende bleibt die Frage: Kaufen wir Mogelprodukte?

Erasco: Linseneintopf mit Würstchen

Der Verbraucher: Es wird damit geworben, dass der Eintopf „natürlich lecker ohne Geschmacksverstärker“ ist. Doch in der Zutatenliste steht Hefeextrakt, das den Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat enthält – wie passt das zusammen?

Die Verbraucherzentrale: Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist der Werbehinweis auf den Verzicht des Geschmacksverstärkers Glutamat eine Täuschung, wenn glutamathaltiges Hefeextrakt im Produkt vorkommt. Rechtlich zählt isoliertes Glutamat als „Zusatzstoff“, während er in Hefe ein „natürlicher Bestandteil“ ist.

Der Hersteller: Auf diese Argumentation beruft sich auch Campbell's Germany GmbH in Lübeck. Die Herstellerfirma betont, dass Hefeextrakt ein „traditionelles Lebensmittel“ mit einem natürlichen Gehalt an Glutamin sei. Sie hält die werbliche Auslobung daher für „sachlich richtig und gerechtfertigt“.

Sylter Salatfrische Topping

Der Verbraucher: Das Etikett erweckt den Eindruck, dass es sich bei dem Salatdressing um eine regional typische Rezeptur handelt. In Wirklichkeit verbringt der Chef der Herstellerfirma nur seinen Urlaub gern auf Sylt und hat das Produkt nach seiner Lieblingsinsel benannt.

Die Verbraucherzentrale: Tatsächlich wird das Produkt in Hamburg hergestellt, auch die Sylter Gaststätte „Zum Dorfkrug“ auf dem Etikett gibt es nicht. Selbst für die Lebensmittelexperten ist nicht zu erkennen, worin der regionale Bezug des „Sylter Salatfrische Topping“ zur Nordseeinsel besteht.

Der Hersteller: Die Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG Neu Wulmstorf räumt ein, dass „Sylter Salatfrische“ keine regionale Bedeutung hat, sondern nur „emotional auf den nordischen Charakter und den Sylter Lebensstil“ hinweise. Zudem werde das Produkt in einer Salatbar in Westerland serviert.

Iglo: Country Chicken

Der Verbraucher: Bemängelt wird, dass auf der Verpackung „mit 100 Prozent Hähnchenbrust“ steht. Im Innern findet sich aber keine marinierte Hähnchenbrust, sondern in Form gepresstes Hähnchenfleisch mit einer Marinadekruste. Im Kleingedruckten wird der Fleischanteil mit 76 Prozent ausgewiesen.

Die Verbraucherzentrale: Neben dem Namen lässt auch die Abbildung vermuten, dass es sich um ein natürlich gewachsenes Stück Hähnchenbrust handelt. Die Verbraucherschützer halten den Vorwurf einer Täuschung für gerechtfertigt und schlagen „Geflügelerzeugnis aus fein zerkleinertem Fleisch“ als Bezeichnung vor.

Der Hersteller: Iglo stellt in Aussicht, das Produkt in Kürze aus dem Programm zu nehmen. Die Firma weist aber darauf hin, dass es bereits mehrfach von der Lebensmittelüberwachung untersucht und nicht beanstandet wurde. Zudem sei zu 100 Prozent Huhn und keine weitere Fleischsorte verarbeitet worden.

Rabenhorst: Acerola Bio-Direktsaft

Der Verbraucher: Die Bezeichnung „100 Prozent Bio-Direktsaft“ erweckt den Eindruck, dass es sich um reinen Acerola-Saft handelt. Dem entspricht auch der Preis. Erst auf der Rückseite wird ersichtlich, dass lediglich 7,5 Prozent der an Vitamin C reichen Ahornkirsche enthalten sind. Der weit größere Anteil besteht aus Apfel-, Orangensaft und Mangomark.

Die Verbraucherzentrale: Die Bezeichnung „100 Prozent Bio-Direktsaft“ irritiert, weil nur eine Fruchtart genannt wird. Das legt nahe, dass die Flasche reinen Acerolasaft enthält. Dass es sich um einen (weniger wertvollen) Mehrfruchtsaft handelt, ist auf dem vorderen Etikett nicht eindeutig zu erkennen.

Der Hersteller: Die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG in Unkel am Rhein erklärt die Kennzeichnung als rechtmäßig und weist darauf hin, dass auf der Flasche auch andere Früchte abgebildet sind. Die Firma will das Vorderetikett aber um den Hinweis „Mehrfruchtsaft mit Acerola“ ergänzen. nim