Gesetzgeber schreibt strenge ökologische Kriterien vor

1 Seit dem 1. Januar 2004 müssen in der EU produzierte Eier der Güteklasse A mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sein: 3 steht für Eier aus Käfighaltung, 2 für Bodenhaltung, 1 für Freilandhaltung und 0 für ökologisch erzeugte Eier – auch „Bioeier“ genannt. Futter, Haltung und Belegdichte im Stall sind unter anderem die entscheidenden ökologischen Kriterien.

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1. Seit dem 1. Januar 2004 müssen in der EU produzierte Eier der Güteklasse A mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sein: 3 steht für Eier aus Käfighaltung, 2 für Bodenhaltung, 1 für Freilandhaltung und 0 für ökologisch erzeugte Eier – auch „Bioeier“ genannt. Futter, Haltung und Belegdichte im Stall sind unter anderem die entscheidenden ökologischen Kriterien.

2. Biolegehennen dürfen grundsätzlich nur mit Biofutter ernährt werden. Was erlaubt ist, regeln die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Gentechnisch veränderte Futtermittel sind zum Beispiel untersagt.

3. Käfighaltung ist für die Biohennen absolut tabu. Dafür gehören Sitzstangen, Sandbäder sowie Ein- und Ausflugklappen zum Standard in den Ställen. Auf einem Quadratmeter Fläche (ohne Wege) leben höchstens sechs Biohennen, maximal 3000 pro Stall. Zum Vergleich: Im konventionellen Bereich dürfen bis zu zwölf Tiere pro Quadratmeter gehalten werden. Rund ein Drittel ihrer Lebenszeit können die Biohennen im Freien verbringen, wo Bäume oder Sträucher Schutz zum Beispiel vor der Sonne bieten. Wie bei der konventionellen Freilandhaltung ist pro Tier eine Auslauffläche von mindestens vier Quadratmetern vorgesehen.

4. Klar geregelt ist auch die Nachtruhe der Ökolegehennen: Sie haben ein Recht auf mindestens acht Stunden Dunkelheit – ohne Tageslicht oder künstliche Beleuchtung im Stall.