Die Kriterien für Rüstungsausfuhren

Das Bundeswirtschaftsministerium richtet sich bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nach den „politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen“ aus dem Jahr 2000.

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Das Bundeswirtschaftsministerium richtet sich bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nach den „politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen“ aus dem Jahr 2000.

„Lieferungen an Länder, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht, scheiden (...) grundsätzlich aus“, heißt es. Auch bei dem „hinreichenden Verdacht“, dass deutsche Waffen zur Unterdrückung der Bevölkerung oder „sonstigen fortdauernden (...) Menschenrechtsverletzungen“ im Empfängerland missbraucht werden, gibt es grundsätzlich keine Exportgenehmigung.