Das Bildungspaket

Das Bildungspaket

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1. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket des Bundes haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Kinder von Asylbewerbern können von dem Paket profitieren. Es gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.

2. Zum Bildungs- und Teilhabepaket zählt: Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, wo warme Mahlzeiten angeboten werden. Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, können mit Nachhilfe gefördert werden. Der Lehrer muss bestätigen, dass dies notwendig ist. Allen Kindern bis 18 Jahre soll die Mitgliedschaft bei Kultur-, Sport- und anderen Freizeitaktivitäten ermöglicht werden. Die Mitgliedsbeiträge oder Teilnahmegebühren können übernommen werden. Auch die Teilnahme an Tagesausflügen in Schule oder Kita kann übernommen werden.

3. Folgende Beiträge enthält das Paket für jedes Kind: 100 Euro jährlich für Schulbedarf, 10 Euro monatlich für Sport, Kultur und Freizeit, einen Zuschuss für die warme Mahlzeit in der Schule, der Eigenanteil der Familien liegt hier bei 1 Euro täglich. Darüber hinaus können oben erwähnte Leistungen sowie auch ein Zuschuss oder die Übernahme der Kosten zur Schülerbeförderung beantragt werden. Die Leistungen werden in der Regel direkt als Sach- und Dienstleistungen gewährt. Die Familien müssen sich nicht selbst um die Bezahlung kümmern.

4. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhält, wendet sich in der Regel an sein Jobcenter, um Leistungen aus dem Bildungspaket für seine Kinder zu erhalten. Andere Anspruchsberechtigte finden in der Regel bei den Kreisverwaltungen oder im Rathaus ihrer Stadt Hilfe und Beratung.

Quelle: Bundesarbeitsministerium