Mainz

Anklage: Laub soll 38.400 Euro zahlen

Rainer Laub, Ex-Geschäftsführer der Wohnbau Mainz: stand und steht wegen Untreue vor Gericht.
Rainer Laub, Ex-Geschäftsführer der Wohnbau Mainz: stand und steht wegen Untreue vor Gericht. Foto: dpa

Ins Gefängnis braucht er nicht. Aber zu einer Geldstrafe aus 240 Tagessätzen à 160 Euro sollte Rainer Laub, wegen Untreue und Vermögensgefährdung angeklagter Ex-Chef der Wohnbau, verurteilt werden.

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Koblenz/Mainz – Ins Gefängnis braucht er nicht. Aber zu einer Geldstrafe aus 240 Tagessätzen à 160 Euro, sprich 38.400 Euro, sollte Rainer Laub, wegen Untreue und Vermögensgefährdung angeklagter Ex-Geschäftsführer der Wohnbau Mainz , verurteilt werden. Darauf plädierte gestern die Staatsanwältin Tanja Beck.

Am 15. Verhandlungstag dröselt sie zuvor 48 Minuten lang wortreich den Fall Laub vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Koblenz auf. Terminiert ist unter Vorsitz von Richter Winfried Hetger ausschließlich das Plädoyer der Anklage.

Immer wieder ist von einer vorsätzlichen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, von „Handschlaggeschäften“ durch Laub die Rede. Mit stoischer Gelassenheit hört er sich das an. Nur selten schüttelt er leicht den Kopf.

Der dickste Batzen, die Vorfinanzierung der Erweiterung des VIP-Bereichs am Bruchwegstadion über 1,6 Millionen Euro durch die Wohnbau, verflüchtigt sich allerdings in den Vorwurf, der Deal habe der Wohnbau 41 100 Euro Zinsen durch die Lappen gehen lassen.

Allerdings: der „Darlehenscharakter“ der 1,6 Millionen sei Bankgeschäft und mit dem Gesellschaftszweck der Wohnbau nie vereinbar gewesen.

Ein Gutachter, der die 05-Verhältnisse unter die Lupe nahm, hatte Laub gerade erst entlastet: Mainz 05 habe innerhalb von zehn Jahren das Wohnbaugeld durchaus tilgen können (wir berichteten). Dennoch beharrt die Staatsanwaltschaft auf Vorsatz Laubs, keinerlei Sicherheiten seitens Mainz 05 oder Zinszahlungen vertraglich vereinbart zu haben. Und ein mehrheitlicher Wohnbau-Aufsichtsratsbeschluss für den 05-Deal sei „widerlegt“, so die Vertreterin der Anklage. „Handschlaggeschäfte“ eben, „die sich kein Geschäftsführer bei solchen Summen erlauben darf“.

Auch vermeintliche Reisen an den Tegernsee mit OB Jens Beutel sowie der Möbelkauf für ein Appartement auf Kosten der Wohnbau-Kreditkarte seien „pflichtwidrig“ gewesen, selbst wenn Laub die Kosten inzwischen privat beglichen habe.

Doch zu den Vorwürfen, Laub habe bei der Auftragsvergabe für die Fassaden der Markthäuser, beim Verkauf einer Penthouse-Wohnung, der Beschaffung von Möbeln für ein dienstlich genutztes Appartement sowie einer Dienstreise an den Schluchsee zum Schaden seiner Gesellschaft gemauschelt, plädiert selbst die Staatsanwältin auf Freispruch.

Auch dass die Wohnbau die Pläne für ein neues Bootshaus des Mainzer Rudervereins übernommen habe, sei „städtebaulich“ durch den Geschäftszweck abgedeckt gewesen. Der Grund für die Finanzierung des Bauantrags des MRV sei aber „nicht ersichtlich“.

„Das Anklagegebäude der Staatsanwaltschaft ist wie ein Kartenhaus zusammengebrochen“, erklärt Laub-Anwalt Tobias Mildeberger im Anschluss. Laub will erst mal das Plädoyer seiner Verteidiger abwarten. „Es war ein teurer Spaß, den OB einzuladen“, sagt er bitter. Die Laub-Anwälte plädieren heute, das Urteil soll am Dienstag, 27. März, verkündet werden. Jochen Dietz