Mainz

Abfall- und Pinkelsünder zahlen 35 Euro – theoretisch

Mit alkoholbedingten Problemen bei Zugbesuchern hatten Rettungskräfte ziemlich viel zu tun.
Mit alkoholbedingten Problemen bei Zugbesuchern hatten Rettungskräfte ziemlich viel zu tun. Foto: Harry Braun

Das achtlose Wegwerfen von Abfall auf Straßen und Gehwegen ist in Mainz generell verboten. Wer dabei erwischt wird, kann mit 35 Euro zur Kasse gebeten werden – so weit die geltenden Bestimmungen.

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Mainz – Das achtlose Wegwerfen von Abfall auf Straßen und Gehwegen ist in Mainz generell verboten. Wer dabei erwischt wird, kann mit 35 Euro zur Kasse gebeten werden – so weit die geltenden Bestimmungen.

An Rosenmontag herrscht jedoch Ausnahmezustand, sagt Stadt-Pressesprecher Ralf Peterhanwahr. Kontrolleure kämen in Erklärungsnot: „Man kann nicht sagen, ,Wegwerfen ist verboten', während von den Wagen des Rosenmontagszugs massenhaft Bonbons und anderes auf die Straße geworfen wird“ – noch dazu, wo bekannt ist, dass die städtischen Entsorgungsbetriebe anschließend alles zusammen beseitigen.

An normalen Tagen jedoch gilt: Fällt jemand dem Personal des Ordnungsamts auf, wie er Plastiktüten, Getränkebecher oder Pizzakartons einfach fallen lässt, wird er zur Rede gestellt und auf den nächsten Papierkorb verwiesen. Zeigt sich der Betreffende einsichtig, komme er mit einem blauen Auge davon. Wer aber mit Argumenten kommt wie „dafür zahle ich doch Steuern“, muss mit einem Ordnungsgeldbescheid rechnen.

Auch „Wildpinkeln“ kostet 35 Euro. Doch auch das ist eine Frage von Kontrollen und Kontrollierbarkeit: Gerade bei Großereignissen wie dem Rosenmontagszug seien stark alkoholisierte Personen Vernunftgründen kaum zugänglich und reagierten aggressiv. ren