Sportgericht
Nach DFB-Pokal: Geldstrafen für drei Vereine
SV Meppen - Hamburger SV
SV Meppen - Hamburger SV
David Inderlied. DPA

Der HSV wird wegen seiner Fans wieder einmal zur Kasse gebeten. Auch zwei andere Vereine müssen zahlen.

Frankfurt/Main (dpa) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat eine Geldstrafe gegen den Zweitligisten Hamburger SV in Höhe von 69.600 Euro verhängt. Damit ahndete das Gremium das Abbrennen und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen im HSV-Block während des Erstrundenspiels im DFB-Pokal beim SV Meppen am 18. August.

Weitere Geldstrafen wegen pyrotechnischer Vorfälle gab es auch für den Regionalligisten Hallescher FC und den Oberligisten TuS Koblenz im DFB-Pokal. Halle muss nach Vorkommnissen im Spiel gegen den FC St. Pauli am 16. August 30.000 Euro zahlen, für Koblenz sind nach Pyro-Vorfällen am 19. August gegen den VfL Wolfsburg 4.000 Euro fällig. Alle Clubs dürfen einen Teil der Strafen für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen nutzen.

© dpa-infocom, dpa:241119-930-293517/1

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