Mit Strafbefehl eines baden-württembergischen Gerichts vom März 2021 wurde er wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung (2 Jahre) verurteilt. Da er seinen Auflagen und Weisungen nicht nachkam, wurde die Bewährung widerrufen. Zudem lag ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung über 8.000 Euro vor, welcher aufgrund fehlender Barmittel/werthaltiger Gegenstände nicht vollstreckt werden konnte. Nach richterlicher Vorführung erfolgte die Einlieferung in die örtliche JVA.
Gegen seine Ehefrau ist ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen anhängig. Sie wurde nach Abschluss der Maßnahmen entlassen.
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Aktualisiert am 03. Februar 2025 15:45 Uhr
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