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Mainz

Wachkoma-Prozess: Gutachter befangen

Die Fontana-Klinik in Finthen.
Die Fontana-Klinik in Finthen. Foto: Harry Braun

Rückschlag für die Klägerseite im Schadenersatzverfahren nach dem Wachkoma-Fall in der Fontana-Schönheitsklinik: Der vom Mainzer Landgericht bestellte Gutachter ist vom Oberlandesgericht Koblenz (OLG) für befangen erklärt worden. Die Kläger-Anwältin reagiert empört.

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Der Heilbronner Anästhesist und Intensivmediziner Prof. Dr. Uwe Schulte-Sasse hatte der Fontana-Klinik beim Verhandlungstermin im August 2012 schwere organisatorische Mängel bescheinigt. Im Sommer 2011 erlitt eine damals 52-jährige Patientin nach einem Gesichtslifting einen Herzstillstand. Ihre Familie fordert 860 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld plus monatliche Pflegekosten. Das OLG begründet seine Entscheidung ...