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Koblenz

Trier kalkuliert mit Zusatzeinnahmen von 600.000 Euro

Trier und Bingen dürfen "Bettensteuer" kassieren Foto: dpa (Symbolbild)

Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene „Bettensteuer“ ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz entschieden.

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Koblenz - Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene "Bettensteuer" ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz entschieden. Damit wiesen sie die Klage von zwei Hoteliers ab, die finanzielle Verluste kritisieren und bezweifeln, dass die "Kulturförderabgabe" der Kultur zugutekomme. ...