Im Detail: Abwahlverfahren

Da die Oberbürgermeister in Rheinland-Pfalz direkt gewählt werden von den Bürgern, können sie auch nur von den Bürgern abgewählt werden.

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Da die Oberbürgermeister in Rheinland-Pfalz direkt gewählt werden von den Bürgern, können sie auch nur von den Bürgern abgewählt werden.

Dies regelt die Gemeindeordnung in Paragraf 55 in drei Schritten:

1 Es muss ein Antrag im Stadtrat gestellt werden, der von mindestens 50 Prozent der Ratsmitglieder getragen wird.

2 Es muss ein Stadtratsbeschluss erfolgen mit einer Zweidrittelmehrheit.

3 Erst danach gibt es einen Bürgerentscheid zur Abwahl von Oberbürgermeistern.