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Bundesverfassungsgericht: Keine Verurteiltung wegen Sitzblockade

Antikriegsdemonstranten hatten im März 2003 vor der  US-Airbase am Frankfurter Flughafen an einer Antikriegs-Sitzblockade  teilgenommen. Eine Verurteilung wegen Nötigung hat nun das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
Antikriegsdemonstranten hatten im März 2003 vor der US-Airbase am Frankfurter Flughafen an einer Antikriegs-Sitzblockade teilgenommen. Eine Verurteilung wegen Nötigung hat nun das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Foto: dpa

Karlsruhe/Frankfurt – Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. In diesen Fällen sind sie nicht als Nötigung strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die Verurteilung eines Demonstranten auf.

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Karlsruhe/Frankfurt - Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. In diesen Fällen sind sie nicht als Nötigung strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die  Verurteilung eines Demonstranten auf. Der Mann hatte fast auf den Tag vor sieben Jahren mit anderen Aktivisten gegen den Irakkrieg protestiert ...