Bundesverfassungsgericht: Keine Verurteiltung wegen Sitzblockade
Antikriegsdemonstranten hatten im März 2003 vor der US-Airbase am Frankfurter Flughafen an einer Antikriegs-Sitzblockade teilgenommen. Eine Verurteilung wegen Nötigung hat nun das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.Foto: dpa
Karlsruhe/Frankfurt – Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. In diesen Fällen sind sie nicht als Nötigung strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die Verurteilung eines Demonstranten auf.
Lesezeit: 1 Minute
Karlsruhe/Frankfurt - Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. In diesen Fällen sind sie nicht als Nötigung strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die Verurteilung eines Demonstranten auf.
Der Mann hatte fast auf den Tag vor sieben Jahren mit anderen Aktivisten gegen den Irakkrieg protestiert ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.