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Mainz/Koblenz

Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ wirksam

Der Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ der Stadt Mainz verletzt die Antragsteller nicht in ihrem Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer Belange und ist deshalb nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Mainz/Koblenz - Der Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ der Stadt Mainz verletzt die Antragsteller nicht in ihrem Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer Belange und ist deshalb nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ der Stadt Mainz sieht den Bau einer Baseballanlage vor. Die Antragsteller, welche im ...