Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt - Angeklagter zahlt Summe an Naturschutzbund
Mit Jauche Hornister verunreinigt: 2000 Euro Geldstrafe für Mann aus dem Westerwald
Justitia
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Westerburg. Wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen war eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Westerburg angesetzt. Das Verfahren wurde außerhalb der Hauptverhandlung vorläufig eingestellt; der Angeklagte muss nun 2000 Euro an den Naturschutzbund (Nabu) zahlen.

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Der Angeklagte ist Geschäftsführer zweier Gesellschaften, mit denen er landwirtschaftliche Betriebe auf einem Hof in der Verbandsgemeinde Hachenburg betreibt. Aus einem Fahrsilo und einem Misthaufen hatte er hier eine erhebliche Menge an Jauche- und Silageflüssigkeit abfließen lassen.

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Westerwälder Zeitung