Koblenz/Westerburg
Besitz von 50 Kilo Marihuana nicht nachzuweisen

Koblenz/Westerburg - In einem Drogenprozess vor dem 10. Großen Strafkammer des Landgerichtes Koblenz konnte nicht der Nachweis geführt werden, dass sich, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, 50 Kilogramm Marihuana in der Wohnung von Verona S. befunden haben (die WZ berichtete). Mengen in dieser Größenordnung konnten bei der 22-Jährigen nicht sichergestellt werden. Es gab Aussagen, die in diese Richtung wiesen, sie konnten jedoch gerichtlich nicht verwertet werden. Letztlich wurden Verona S. (22) und der Mitangeklagte Gjorgje F. (23) wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Beide erhielten eine Chance zur Bewährung.

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Koblenz/Westerburg – In einem Drogenprozess vor dem 10. Großen Strafkammer des Landgerichtes Koblenz konnte nicht der Nachweis geführt werden, dass sich, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, 50 Kilogramm Marihuana in der Wohnung von Verona S. befunden haben (die WZ berichtete).

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Westerwälder Zeitung

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