Überraschende Panne im Prozess um kinderpornografisches Material auf Computer eines 39-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Panne bei Prozess wegen Kinderpornografie: Belastende Fotos sind vor Gericht nicht abrufbar
Peter Steffen/dpa

Diez/Bad Ems-Nassau. In einem Fortsetzungstermin musste sich jetzt ein IT-Fachmann vor dem Amtsgericht Diez wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials in 22 Fällen verantworten. Das Bild- und Video-Material soll der Mann im Februar/März 2015 aus dem Darknet heruntergeladen haben. Doch die Beweisaufnahme musste aufgrund einer technischen Panne abgebrochen werden.

Die Ermittlungen gegen den Mann, der 2015 in einer Koblenzer Männer-WG lebte, wurden durch entsprechende Hinweise des FBI eingeleitet. Die international agierenden Spezialisten der amerikanischen Behörde waren bei ihren Recherchen im Netz auf die IP-Adresse des Angeklagten gestoßen.

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