24-Jähriger wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Partnerin verurteilt - Kammer ordnet vorbehaltliche Sicherungsverwahrung an
Das Ende einer toxischen Beziehung – Sicherheitsverwahrung nach Haftstrafe angeodnet
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Bad Kreuznach/Simmern. Wegen Vergewaltigung in drei Fällen, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 24-jährigen Metallfacharbeiter, der zur Tatzeit in Simmern lebte, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten.

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„Die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten“, sagte der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat bei der Urteilsverkündung. Das heißt, nach Ablauf der Haftverbüßung wird noch einmal geprüft, ob der 24-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich ist.

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Rhein-Hunsrück-Zeitung