Rhein-Hunsrück. Die Kreistage, Stadt-, VG- und Gemeinderäte müssen sich auf Änderungen einstellen: Ab dem 1. Juli sind nämlich die Möglichkeiten eingeschränkt, die Öffentlichkeit von Sitzungen auszuschließen - Ausschusssitzungen inklusive. Das hat der Landtag beschlossen.
Aktualisiert am 30. Juni 2016 17:13 Uhr
Von unseren Redakteuren
Hinter verschlossenen Türen beraten können die Räte und auch Ausschüsse demnach nur noch, wenn dies ausdrücklich bestimmt oder die Beratung in nicht-öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist.