Büfep/Faire Liste mit Klage erfolgreich - Urteil des OVG ist eindeutig: Mündliche Form reicht zu Vergütungen der Geschäftsführer nicht aus: Bad Kreuznacher OB muss Anfrage zu Tantiemen schriftlich beantworten: Fraktion mit Klage erfolgreich
Büfep/Faire Liste mit Klage erfolgreich - Urteil des OVG ist eindeutig: Mündliche Form reicht zu Vergütungen der Geschäftsführer nicht aus
Bad Kreuznacher OB muss Anfrage zu Tantiemen schriftlich beantworten: Fraktion mit Klage erfolgreich
OB muss Anfrage zu Tantiemen schriftlich beantworten. (Symbolfoto) MQ-Illustrations - stock.adobe.c
Einmal mehr ist die Stadt Bad Kreuznach in einem Rechtsstreit unterlegen. Diesmal drehte es sich um Auskünfte darüber, wie die Tantiemen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften berechnet werden.
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Unterrichtet hat Oberbürgermeister Emanuel Letz den Stadtrat im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 29. Juni darüber zwar, doch die Form war falsch. Da ist das Urteil der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichtes Koblenz eindeutig: Dies hätte schriftlich geschehen müssen, die mündliche Form reiche nicht aus.