Energietipp der Verbraucherzentrale Cochem
Infos für Hausbesitzer in Cochem-Zell: Ist die Dämmung der obersten Geschossdecke Pflicht oder Kür?
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Holzbalkendecken lassen sich von oben optimal mit Mineralwolle zwischen den Deckenbalken dämmen. Durch die Abdeckung mit OSB-Platten wird der Dachraum wieder begehbar. Foto: Andre Bernhard
rw-system. Andre Bernhard

Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat.

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Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann.

Ressort und Schlagwörter

Kreis Cochem-Zell