Stadt in neue Abrechnungsgebiete aufgeteilt
Wiederkehrende Beiträge: Bad Neuenahr-Ahrweiler wird in Abrechnungsgebiete aufgeteilt
Auch beim Ausbau der Unterstraße von der Mittelstraße bis zur Straße Am Johannisberg werden keine bisher üblichen Vorausleistungen zum Ausbaubeitrag mehr erhoben. Alles wird gemäß den neuen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen mit den Bürgern abgerechnet. Foto: Jochen Tarrach
Jochen Tarrach

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Nicht nur viel Arbeit, sondern auch viel Ärger für die Verwaltungen ist programmiert. Es geht um das Gesetz zur Abschaffung von Einmalbeiträgen der Bürger beim Ausbau der Straße vor dem eigenen Grundstück, mit dem sich jetzt der Haupt- und Finanzasschuss  beschäftigte.

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Es ist ein dicker Brocken, den die Landesregierung da bereits am 5. Mai 2020 den Kommunen im Land aufgeladen hat und mit dem sich nun der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zu befassen hatte. In Zukunft sollen ab Januar 2024 zur Deckung der Kosten des Ausbaus die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) für bereits erstmalig hergestellte und in der Baulast der Gemeinden stehende Verkehrsanlagen erhoben werden.

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Kreis Ahrweiler