Frist verlängert: Nutzer an der Kölner Straße in Sinzig können noch bis Ende Januar 2024 in den Minihäusern bleiben
Frist verlängert: Bewohner der Tiny Houses dürfen bis Ende Januar an der Kölner Straße in Sinzig bleiben
Es gibt eine Fristverlänerung für die Bewohner der Tiny Houses in der Kölner Straße in Sinzig bis Ende Januar 2024.
Judith Schumacher

Sinzig. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wurden aus Spendengeldern im Ahrtal Tiny Houses für Betroffene aufgestellt. Für diejenigen in Sinzig, die an der Kölner Straße neben dem TÜV untergekommen sind, sollte die Nutzungsfrist eigentlich Ende September auslaufen. Aber jetzt kommt es doch anders.

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Auf Anfrage der Rhein-Zeitung gibt die Stadtverwaltung den aktuellen Stand bekannt: „Alle Bewohner der Tiny-House-Siedlungen in Sinzig und Bad Bodendorf erhalten neue Bescheide über ihre Unterbringung. Diese gelten nun bis Ende Januar 2024. Für die Tiny Houses in Sinzig sind die Bescheide bereits zugestellt worden.

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Kreis Ahrweiler