Keine Hinweise auf Fremdverschulden
Nach Absturz in den Laacher See: Doch keine Obduktion des Piloten
Leichthubschrauber-Absturz
Rettungskräfte bei der Suche nach dem abgestürzten Hubschrauber auf dem Laacher See. Foto: Thomas Frey/dpa
Thomas Frey. DPA

Laacher See. Nach dem Absturz eines Gyrokopters in den Laacher See am 9. Oktober wird die Leiche des Piloten, anders als zunächst angekündigt, doch nicht obduziert. Die Staatsanwaltschaft hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gefunden.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte zwar ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um Beweise zu sichern und zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden am Tod des Verstorbenen vorliegt. Derartige Erkenntnisse konnten bis jetzt aber nicht erlangt werden, sodass kein förmliches Ermittlungsverfahren zustande gekommen ist.

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