Stuttgart

Sind „Ossis“ eine Ethnie?

Sind die „Ossis“ ein eigener Volksstamm? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag das Arbeitsgericht Stuttgart. Eine Frau aus der Region hatte ihre Bewerbungsunterlagen für eine Stelle als Buchhalterin mit einer Absage und einem Vermerk zurückerhalten: Der potenzielle Arbeitgeber notierte auf dem Lebenslauf „(-) Ossi“. Und bei einigen Berufsstationen der Frau war „DDR“ ergänzt. Sie klagt nun darauf, dass dies gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft sei.

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Stuttgart – Sind die „Ossis“ ein eigener Volksstamm? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag das Arbeitsgericht Stuttgart. Eine Frau aus der Region hatte ihre Bewerbungsunterlagen für eine Stelle als Buchhalterin mit einer Absage und einem Vermerk zurückerhalten: Der potenzielle Arbeitgeber notierte auf dem Lebenslauf „(-) Ossi“.

Und bei einigen Berufsstationen der Frau war „DDR“ ergänzt. Sie klagt nun darauf, dass dies gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft sei.

„Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt“, argumentiert der Anwalt der 1988 nach Stuttgart gezogenen Frau, Wolfgang Nau. „Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten.“ Der Anwalt des Arbeitgebers, eines Fensterbauers aus Stuttgart, sieht das in seinem Blog anders. „Ossis“ suchten zwar Abgrenzungen, sähen sich selbst aber nicht als eine eigenständige Gruppe.

Der Geschäftsführer erklärte, die Frau wegen anderer Gründe nicht eingestellt zu haben. Ihre Bewerbung habe Rechtschreibfehler enthalten, sie sei für die Stelle nicht qualifiziert gewesen und habe zu weit vom Arbeitsplatz entfernt gewohnt. „Das Minus sollte bedeuten, dass die fehlende Qualifikation nicht vorhanden ist“, teilte er mit. Der Begriff „Ossi“ sei für ihn positiv besetzt, er habe mit ostdeutschen Mitarbeitern gute Erfahrungen gemacht.

Falls die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass „Ossi“ tatsächlich eine Ethnie beschreibt, könnte die Frau drei Monatsgehälter à 1600 Euro zugesprochen bekommen. Ihr sei aber nicht das Geld wichtig, erklärte die 49-Jährige: „Es geht darum, dass endlich einmal von höherer Stelle eine Entscheidung gefällt wird.“ Mehrere außergerichtliche Einigungsversuche und ein Gütetermin im Herbst waren gescheitert. Nun könnte an diesem Donnerstag ein Urteil fallen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht über eine Benachteiligung wegen ostdeutscher Herkunft entscheiden muss. (Auszug aus der Urteilsdatenbank speziell zur Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft: http://dpaq.de/PXeyN; Blogbeitrag des Rechtsanwalts: http://dpaq.de/OSe3E)