Zweibrücken

Pfälzer Standesamt muss per Telefon geschlossene Ehe anerkennen

Der Standesbeamte hatte sich noch geweigert. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine Ehe für gültig erklärt, die nach pakistanischem Recht per Telefon geschlossen wurde. Ehemann und Ehefrau hatten sich erst Monate später erstmals persönlich gesehen.

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Zweibrücken – Der Standesbeamte hatte sich geweigert. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine Ehe für gültig erklärt, die nach pakistanischem Recht per Telefon geschlossen wurde. Ehemann und Ehefrau hatten sich erst Monate später erstmals persönlich gesehen.

Das OLG Zweibrücken entschied: Eine nach ausländischem Recht geschlossene Ehe ist auch dann in Deutschland gültig, wenn sich die Partner noch nie gesehen haben. Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe sind dann nicht anzulegen (Az.: 3 W 175/10). heißt es in dem jetzt veröffentlichten Beschluss.

Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Ehepaar Recht, das die Ehe nach pakistanischem Recht geschlossen hatte. Die Eheschließung fand per Telefon statt. Beim Standesbeamten waren bei der Eheschießung im im Februar 2009 die Ehefrau, die die pakistanische Staatsangehörigkeit besitzt, und ein Onkel des Ehemannes. Der Ehemann war der Zeremonie telefonisch zugeschaltet. Das dann gar nicht mehr so frisch verheiratete Paar sah sich erstmals im Oktober 2009. Nach pakistanischem Recht ist eine solche „Handschuhehe“ zulässig. bei der ein Stellvertreter anwesend ist.

Ein pfälzischer Standesbeamter hatte aber gewisse Probleme, nach dem Antrag des Mannes die Eheschließung anzuerkennen und im deutschen Eheregister einzutragen. Er legte den Fall dem örtlichen Amtsgericht vor, das ihn anwies,„von der Wirksamkeit der Eheschließung auszugehen“. Die Stadtverwaltung legte Widerspruch ein, der Fall landete am OLG.

Und dort hatten die Richter keien Bedenken. Zwar könne nach deutschem Recht eine Ehe nur persönlich und in Anwesenheit beider Ehepartner geschlossen werden. Das spricht aber nach Ansicht des OLG nicht dagegen, eine nach anderen Bräuchen und Rechtsregeln geschlossene Ehe anzuerkennen.

Handschuhehen sind noch in einigen islamischen Staaten zugelassen. In Europa gab es sie im Adel bis ins 18. Jahrhundert. Solche Ehen konnten allerdings nach kirchlichem Recht annulliert werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Paar auch erstmals Geschlechtsverkehr hat.