Mainz

Griechenland-Lotto: Athen schickt Mahnungen

Immer wieder Diskussionen, dass der deutsche Steuerzahler die Zeche für die Lotterie der Griechenland-Rettung zahlen soll. Ein Anwalt aus Athen schickt jetzt auch Mahnschreiben und fordert zur Überweisung an die „Eurobank“ auf. Realsatire, wenn nicht Verbraucher Gefahr laufen würden, Opfer eines Betrugs zu werden.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Mainz – Immer wieder Diskussionen, dass der deutsche Steuerzahler die Zeche für die Lotterie der Griechenland-Rettung zahlen soll. Ein Anwalt aus Athen schickt jetzt auch Mahnschreiben und fordert zur Überweisung an die „Eurobank“ auf. Realsatire, wenn nicht Verbraucher Gefahr laufen würden, Opfer eines Betrugs zu werden.

Griechenland hat kürzlich erst eine 170 Seiten lange Liste von Menschen ins Netz gestellt, die dem Staat noch jeweils mindestens 150.000 Euro schulden. Jetzt kommen Mahnungen aus Griechenland an vermeintliche deutsche Schuldner. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Mahnschreiben der griechischen Rechtsanwaltskanzlei John Markou & Partner. Das Anwaltsbüro mit Niederlassung in Hannover verlangt die Zahlung von 122,50 Euro für die Teilnahme an einem Lottereispiel.Die Adressaten sollen sich an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens MaxiTip Ltd beteiligt haben.

Die Angeschriebenen sollen innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto in Griechenland überweisen – bei der „Eurobank“.

Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung nicht ohne eingehende Prüfung zu zahlen. Betroffene berichten, dass sie überhaupt keinen Vertrag mit dem Unternehmen MaxiTip Ltd. abgeschlossen haben. Die Frankfurter Maxi Tipp Service für Spielgemeinschaften GmbH distanziert sich von den Schreiben und verweist auf Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Unter der Hannoveraner Nummer der Anwaltskanzlei kommt nur eine Ansage, der Anschluss sei nicht erreichbar.

Wenn die Forderung unberechtigt ist und kein Vertragsverhältnis besteht – das sollten Empfänger prüfen -, „sollten Betroffene trotz aggressiver Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und weiterer Kosten schriftlich per Einschreiben widerrufen“, rät Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale.

Ein vergleichbares Schreiben war bereits im letzten Jahr von einer Anwältin namens Davoutaki aus Athen verschickt worden. Damals ging es um eine angebliche Forderung der Firma Lotto-Tipp in Höhe von 127,50 Euro.

Lars Wienand

Mit dem öffnen des externen Inhaltes erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an Rhein-Zeitung übermittelt werden und Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.