Koblenz/Pirmasens

Gericht verbietet Bordell gegenüber von Kirche und Nonnenwohnheim

Die Stadt Pirmasens hat einer Bordellbesitzerin zu Recht untersagt, ihren Betrieb schräg gegenüber einer Kirche und einem Nonnenwohnheim in einem gekauften Reihenhaus zu führen. Ein bordellartiger Betrieb störe das Wohnen in der Umgebung, hieß es in einem am Mittwoch verbreiteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz...

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Koblenz/Pirmasens – Die Stadt Pirmasens hat einer Bordellbesitzerin zu Recht untersagt, ihren Betrieb schräg gegenüber einer Kirche und einem Nonnenwohnheim in einem gekauften Reihenhaus zu führen.

Ein bordellartiger Betrieb störe das Wohnen in der Umgebung, hieß es in einem am Mittwoch verbreiteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz (AZ: 8 A 10559/10.OVG). Die Richter sahen zudem einen Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung, die Prostitution in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern generell verbiete.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin mehr als zwölf Jahre lang in Pirmasens Zimmer an Prostituierte weitervermietet. Nach dem Kauf eines Reihenhauses wollte sie ihren Bordellbetrieb dorthin verlegen. Dies wurde von der Stadt untersagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hob das Verbot mit der Begründung auf, die Stadt verfolge kein schlüssiges Konzept beim Vorgehen gegen Wohnungsprostitution.

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht beurteilte das Vorgehen der Stadt dagegen als angemessen. Die Klägerin könne sich nicht auf schutzwürdiges Vertrauen in die Fortsetzung ihres bisherigen Betriebes berufen, hieß es. Der ständige Wechsel der Prostituierten im Wochen- beziehungsweise 14-Tage-Rhythmus störe die Anwohner, vor allem Kirche und Nonnenwohnheim. Es sei auch nachvollziehbar, wenn die Stadt zunächst alte Bordellbetriebe weiter dulde, aber gegen neue einschreite.