Karl Peter Bruch (SPD) will eine Speicherfrist für Verkehrsdaten

Innenminister schließt Anschläge nach Osama bin Ladens Tod nicht aus
Innenminister schließt Anschläge nach Osama bin Ladens Tod nicht aus Foto: dpa

Von Karl Peter Bruch

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In Sicherheit zu leben, ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Die sozialdemokratisch geführte Landesregierung hat hierfür die Weichen gestellt: Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. Das statistische Risiko, bei uns Opfer einer Straftat zu werden, liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt; bei der Aufklärungsquote liegen wir immer unter den Top 3 der Länder.

Damit die Polizei die Menschen schützen und Straftaten aufklären kann, benötigt sie entsprechendes „Handwerkszeug“ – technischer und rechtlicher Art. Das geht heutzutage weit über Handschelle, Pistole und die Möglichkeit, ein Telefon abzuhören, hinaus.

Wer kommt heute noch ohne Handy oder Internet aus? Vor eineinhalb Jahrzehnten noch undenkbar, sind die „neuen Medien“ nun fester Bestandteil unseres Alltags. Das World Wide Web bietet nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, schafft aber auch Raum für Betrug, Verbrechen und Terrorismus. Nur wenn die Polizei mit dieser technischen Entwicklung Schritt hält, kann sie die Menschen vor Gefahren schützen. Und dass diese Gefahren real sind, hat etwa die „Sauerland-Gruppe“ gezeigt. Diese Gruppe von Islamisten hatte einen verheerenden Terroranschlag geplant und bei den Vorbereitungen moderne Kommunikationsmedien genutzt.

Die Polizei benötigt für ihre Arbeit eine sehr gute technische Ausstattung und die notwendigen rechtlichen Befugnisse, um die Allgemeinheit schützen zu können. Für mich als Sozialdemokrat ist klar, dass es dabei einer Balance zwischen den Sicherheitsbedürfnissen einerseits und den Freiheitsrechten andererseits bedarf, denn: Wir dürfen unsere Freiheit nicht zu Tode schützen! Das hieße es nämlich, wenn wir uns von Terroristen letztlich diktieren ließen, wie wir unseren Staat und unser Leben organisieren. Das darf nicht sein! Für die SPD ist deshalb klar, dass Sicherheitsgesetze eine Grenze haben, und zwar dort, wo sie unser Leben so stark beeinflussen würden, dass wir es nicht wiedererkennen könnten. Das heißt aber auch, dass es eine absolute Sicherheit, etwa vor Terroranschlägen, nicht geben kann.

In Rheinland-Pfalz haben wir mittlerweile die Rechtsgrundlagen für die sogenannte „Onlinedurchsuchung“ und die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ geschaffen. Wir benötigen diese Instrumente, beispielsweise wenn wir konkrete Hinweise darauf hätten, dass unter Nutzung von Internetmedien Mord- oder Terroranschläge vorbereitet werden.

Ein wichtiges Thema ist für mich zudem die Vorratsdatenspeicherung. Hier brauchen wir endlich eine gesetzliche Grundlage. Aber offensichtlich ist die Bundesregierung dazu nicht fähig, weil sich die „Traumkoalition“ Schwarz-Gelb nicht einig wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die vorherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt, aber eindeutig festgestellt, dass es ein nachvollziehbares Bedürfnis für die Speicherung von Verkehrsdaten gibt (es geht eben gar nicht um Inhalte) und dass dies unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Das BKA und die Länder haben festgestellt, dass jetzt rund 60 Prozent der polizeilichen Ermittlungen von Internetverbindungen ins Leere gehen. Straftäter können nicht mehr ermittelt und Straftaten nicht aufgeklärt werden. Pädophile etwa, die im Internet Kinderpornografie austauschen, können nicht mehr identifiziert werden. Kinder werden deshalb womöglich weiter missbraucht. Ebenso dringend brauchen wir Verkehrsdaten für die effektive Terrorismusbekämpfung. Eine mehrmonatige Speicherfrist für Verkehrsdaten ist deshalb unverzichtbar.

Mit einem Orwell'schen Überwachungsstaat hat all das nichts zu tun. Die rechtsstaatlichen und praktischen Anforderungen an die Durchführung einer Onlinedurchsuchung beispielsweise sind sehr hoch. Die Polizei darf in die Privatsphäre der Betroffenen nur eingreifen, wenn dies zum Schutz anderer hoher Verfassungsgüter erforderlich ist und andere Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr ausscheiden. Sie kommt also nur als äußerstes Mittel in Betracht. Auf Bundesebene ist beispielsweise bis heute keine einzige Onlinedurchsuchung durchgeführt worden. Es wäre jedoch zu kurz gesprungen, das Instrument deshalb schon infrage zu stellen.

Als Sozialdemokraten wägen wir Freiheit und Sicherheit sehr genau ab. So haben wir beispielsweise beim Zeugnisverweigerungsrecht weitergehende Möglichkeiten als der Bund für Berufsgeheimnisträger geschaffen. In Rheinland-Pfalz sind auch Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte besonders geschützt.

Die Polizei benötigt zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufklärung von schwersten Straftaten rechtliche Befugnisse, die Freiheitsrechte Einzelner einzuschränken. Der Staat hat aber weder das Interesse, noch hat er die technischen und personellen Ressourcen, flächendeckend oder anlasslos alles und jeden zu überwachen. Das ist völlig ausgeschlossen. Ich kenne auch die Befürchtung: „Ja, wenn erst einmal die Möglichkeiten geschaffen werden, muss nur der Staat in die falschen Hände geraten.“ Wenn der Staat tatsächlich in die falschen Hände geriete, wäre es ohnehin mit Rechtstaatlichkeit und Demokratie vorbei. Aber er wird nicht in die falschen Hände geraten, auch dafür sorgen unsere Sicherheitsbehörden!