Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) – Wann ist für angehende Hochzeitspaare eigentlich der richtige Zeitpunkt, um sich mit einem Ehevertrag zu befassen? Der Tipp von Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht: «Kümmern sie sich rechtzeitig vor der Eheschließung darum. Die meisten unterschätzen die Komplexität und Emotionalität des Themas.»
Der Grund: Es brauche Zeit, sich selbst über einige wichtige Fragen im Klaren zu werden und für sich die richtigen Regelungen zu treffen. Zeitdruck könne für Probleme sorgen. Als groben Anhaltspunkt nennt Maetschke-Biersack einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr vor der Trauung. Spätestens dann sollten angehende Paare den Ehevertrag angehen. Je nach Komplexität des Falls – etwa bei Auslandsbezug, wenn die Partner etwa unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben – besser mit noch mehr Vorlauf.
«Klären Sie im Vorfeld wichtige Fragen rund um die Lebens- und Familienplanung», rät Notarassessorin Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer. Ziel eines Ehevertrages sei stets eine faire, transparente und tragfähige Regelung, die beiden Ehepartnern Sicherheit gibt – für die Ehe ebenso wie für den Fall einer Trennung.
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