Reisesicherungsfonds
FTI-Pleite: Offenes Portal für Erstattungen kommt
Plakat des Reiseveranstalters FTI
Ein Erstattungsportal für FTI-Kunden, die bisher keinen Antrag stellen konnten, soll ab November an den Start gehen. (zu dpa: «FTI-Pleite: Offenes Portal für Erstattungen kommt»)
Sven Hoppe. DPA

Viele Betroffene konnten schon die Rückzahlung ihrer Gelder für geplatzte Pauschalreisen anstoßen - aber nicht alle. Für sie soll es bald weitere Möglichkeiten geben, den Antrag zu stellen.

Hamburg (dpa/tmn). Für Kunden des insolventen Reiseveranstalters FTI soll es ab November auch ein offenes Erstattungsportal geben. Das hat der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) angekündigt.

Das Portal sei eine zusätzliche Lösung für Verbraucher, die ihren Erstattungsantrag aus verschiedenen Gründen bislang nicht über die angebotenen Wege stellen konnten. Etwa, weil aktuelle Kontaktdaten fehlen, um sie zu kontaktieren, oder E-Mails oder Anschreiben aus verschiedensten Gründen nicht den richtigen Adressaten erreicht haben, so der DRSF. Anfang November soll es konkrete Informationen zum Portal geben.

Postalische Anträge sollen in Kürze möglich sein

Man arbeite auch an Lösungen für Betroffene, die sich neben dem bisherigen Online-Erstattungsprozess wünschen, ihren Erstattungsantrag postalisch stellen zu können, so der DRSF. In Kürze soll es eine Möglichkeit für postalische Anträge geben.

«Alle Anspruchsberechtigten werden ihre Erstattung erhalten – darauf können sie sich verlassen», versprach Stefan Mees, einer der DRSF-Geschäftsführer, laut Mitteilung.

Millionen an Entschädigungen schon gezahlt

Nach eigenen Angaben hat der DRSF bisher mehr als 180.000 Anspruchsberechtigte per E-Mail zum Erstattungsprozess eingeladen. Etwa 125.000 haben einen Antrag eingereicht, ein Großteil sei schon bearbeitet oder befinde sich in der Bearbeitung. Bislang sei eine mittlere zweistellige Millionensumme an Entschädigungen gezahlt worden.

Mehr als 200.000 Pauschalreise-Buchungen waren von der FTI-Pleite Anfang Juni betroffen. Wer dafür Zahlungen geleistet hatte, kann die Rückzahlung beim DRSF beantragen. Konkret geht es um Reisen bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra, die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden.

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