Laut Aussage zweier Reisenden hat der Mann im Personentunnel des Bahnhofs sich selbst anstößig angefasst und sein Glied manipuliert. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich mehrere Personen im beschriebenen Bereich.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u. a. Einleitung eines Strafverfahrens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, wurde er des Bahnhofs verwiesen.
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Erregung öffentlichen Ärgernisses im Bahnhof
Aktualisiert am 03. Dezember 2024 07:25 Uhr