Bonn
Bundeskartellamt schränkt Preisvorgaben bei Amazon ein

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.

Bonn (dpa) - Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.

© dpa-infocom, dpa:260205-99-392652/1

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Wirtschaft

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