Diez

Ohne Maske erwischt: Attest wurde angezweifelt

Von Andreas Galonska
Ein 32-Jähriger stand erneut wegen eines möglicherweise gefälschten Gesundheitszeugnisses im Diezer Amtsgericht.
Ein 32-Jähriger stand erneut wegen eines möglicherweise gefälschten Gesundheitszeugnisses im Diezer Amtsgericht. Foto: Andreas Galonska

Im Diezer Amtsgericht ist die Verhandlung gegen einen 32-Jährigen fortgeführt worden, der wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ vor dem Kadi gelandet war. Konkret wurde ihm vorgeworfen, dass er im vergangenen Dezember trotz Maskenpflicht ohne die Mund-Nase-Bedeckung in einem Diezer Supermarkt eingekauft hat.

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Bei einer Kontrolle durch die Polizei hatte er ein Attest vorgelegt, dessen Gültigkeit dann angezweifelt wurde. Mit dem Schreiben wollte der 32-Jährige belegen, dass es ihm gestattet sei, keine Maske zu tragen.

Jetzt wurde in der Sache ein Arzt aus dem Rhein-Lahn-Kreis vernommen, der dem Angeklagten ebenfalls ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte. Eine Untersuchung des Mannes durch den 64-jährigen Mediziner hat es nicht gegeben, weil der Arzt dem Mann geglaubt hat, dass er Atemwegsprobleme habe. „Wenn mir ein Patient sagt, dass er Durchfall hat, dann glaube ich das auch und werde mir nicht seine Unterhose anschauen“, erklärte der Arzt dazu.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass es sich bei dem im Dezember 2021 vorgelegten Schreiben um ein ungültiges Gesundheitszeugnis gehandelt hat. Dieses Papier wurde dem Angeklagten von einem Anästhesisten ausgestellt, der nach eigenen Angaben vor dem „deutschen Diktaturregime“ nach Portugal geflohen ist. „Ich bin davon überzeugt, dass es Untersuchungen des Angeklagten nie gegeben hat“, meinte der Staatsanwalt und forderte 60 Tagessätze zu je 20 Euro.

„Diese Anklage beruht auf reinen Mutmaßungen“, so die Erwiderung des Angeklagten, der ohne Rechtsanwalt im Gericht saß. Er verwies auf Urteile von Gerichten in München und in Frankfurt, bei denen es in Sachen Gesundheitszeugnis Freisprüche gegeben habe. Er habe zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle den Rückweg vom Einkaufen angetreten, es sei niemand verletzt worden. Der Angeklagte forderte für sich einen Freispruch. Richter Martin Böhm sah das anders und verhängte 1200 Euro Geldstrafe. Der Richter berief sich unter anderem auf BGH-Entscheidungen zu Täuschungsabsichten, die bei dem Verhalten des 32-Jährigen vorgelegen haben, der die Polizei fehlleiten wollte. ag