Kurz vor Prozessende: Missbrauchsvater Detlef S. gesteht – Verteidiger fordert Haftstrafe

Vor dem Koblenzer Landgericht
Missbrauchsprozess: Das Urteil wird voraussichtlich morgen gesprochen (Archiv) Foto: DPA

Koblenz/Fluterschen – Paukenschlag im Missbrauchsprozess von Fluterschen. Der Angeklagte hat in letzter Sekunde alle ihm noch zur Last gelegten Taten eingeräumt. In seinem Plädoyer fordete der Verteidiger dann eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren für seinen Mandanten.

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Koblenz/Fluterschen – Paukenschlag im Missbrauchsprozess von Fluterschen. Der Angeklagte hat in letzter Sekunde alle ihm noch zur Last gelegten Taten eingeräumt. Seine Tochter und seine Stieftochter hätten sich auch jeweils bei der ersten Tat gegen seine Übergriffe gewehrt, ließ Detlef S. zudem über seinen Anwalt erklären.

In seinem Plädoyer fordete der Verteidiger dann eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren für seinen Mandanten, lehnte eine Sicherheitsverwahrung für den Mann aus dem Westerwald aber ab.

Der Staatsanwalt kommentierte das Geständnis so: „Das ist der klassische Fall eines taktischen Geständnisses in letzter Minute.“ Er hatte am vorherigen Prozesstag eine Strafe von mehr als 14 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert und erklärte am Montag, auch nach dem Geständnis an dem Antrag festzuhalten.

Für den Montag war das Plädoyer des Verteidigers erwartet worden, doch der Prozess begann dann damit, dass noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten wurde – für das Geständnis. Bisher hatte der Angeklagte alle Taten gegenüber seiner leiblichen Tochter eingeräumt, mit dem Geständnis gab er auch den Missbrauch seiner Steiftochter und in einem Fall von seinem Stiefsohn zu. An den Fall könne er sich aber nicht wirklich erinnern.

Zum Missbrauch seiner Tochter ließ er von seinem Anwalt verlesen: „Ich habe mich ihr gegenüber schändlich verhalten, es tut mir unendlich leid.“ Mit ähnlichen Worten ließ er Bedauern über den Missbrauch seiner Stieftochter ausdrücken.

Den Opfern bringt das Geständnis zu diesem Zeitpunkt wenig. Wenn Detlef S. die Taten früher eingeräumt hätte, hätte er ihnen allerdings ersparen können, detailliert noch einmal die schlimmen Momente schildern zu müssen.

In seinem anschließenden Plädoyer hat der Verteidiger dann eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren für seinen Mandanten Detlef S. beantragt. Anders als die Staatsanwaltschaft lehnte er eine anschließende Sicherungsverwahrung am Montag jedoch ab, da der 48-Jährige aus Fluterschen keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Am Dienstag soll das Urteil verkündet werden.