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Kommentar: Vor dem Recht auf „Vergessen“ kommt eine Pflicht zum Verzeihen

Das höchste Europäische Gericht hat ein digitales Recht auf „Vergessen“ festgeschrieben. Google wird deshalb in die Pflicht genommen, personenbezogene Informationen unter bestimmten Umständen zu löschen.

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Ein Kommentar von unserem Digitalchef Marcus Schwarze Gestern gab es wieder so einen Fall, wo jemand etwas getilgt haben wollte: Da meldete sich eine Frau in der Redaktion, die unsere Zeitung vor zwei Jahren bei ihrer Hochzeit fotografiert hatte. Das Bild wurde seinerzeit mit Einverständnis des Paares gedruckt, es erschien auch ...