Unnau

Kita Unnau: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Erzieherinnen ein

Die Misshandlungsvorwürfe gegen Erzieherinnen der Kita Unnau ließen sich laut Staatsanwaltschaft nicht nachweisen (Symbolbild). Foto: Arne Dedert, picture alliance/dpa
Die Misshandlungsvorwürfe gegen Erzieherinnen der Kita Unnau ließen sich laut Staatsanwaltschaft nicht nachweisen (Symbolbild). Foto: Arne Dedert, picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Verfahren wegen mutmaßlicher Misshandlungen in der Kindertagesstätte Unnau eingestellt. In der Begründung dazu heißt es, ein strafbares Verhalten der Beschuldigten habe nach dem Ergebnis der Ermittlungen „nicht mit der zu einer Anklageerhebung hinreichender Sicherheit“ nachgewiesen werden können. Eine öffentliche Klage komme nur dann in Betracht, wenn bei vorläufiger Bewertung des Tatgeschehens eine spätere Verurteilung des Täters wahrscheinlich sei. „Eine solche Prognose war im vorliegenden Fall nicht zu stellen“, teilt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung mit.

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Eltern aus Unnau hatten Erzieherinnen der Kita vorgeworfen, ihre Kinder zum Essen gezwungen zu haben, bis die Kleinen erbrochen hätten (wir berichteten). Laut Staatsanwaltschaft erbrachten die Ermittlungen jedoch keine Beweismittel, die zu einer Überführung ausgereicht hätten. „Soweit belastende Angaben vorliegen, reichen diese nicht für eine Verurteilung“, heißt es weiter. Insgesamt habe sich aus den Darstellungen kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen beziehungsweise nachweisen lassen.

Das von den Anzeigenstellern geschilderte Verhalten der Beschuldigten lasse zunächst keine strafrechtliche Relevanz im Sinne einer Nötigung erkennen. Insbesondere sei ein entsprechendes „Nötigungsmittel“ (Gewalt oder Drohung) im Einzelfall nicht konkret erkennbar beziehungsweise nachweisbar. Weder für die Erfüllung des Tatbestands der Körperverletzung (also der körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung), noch weniger des Tatbestands der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher ein Quälen, rohes Misshandeln oder eine böswillige Vernachlässigung der Sorgepflicht verlange, könnten derzeit zureichende Anhaltspunkte erkannt werden.

Die Anzeigeerstatter haben gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Die Akten werden nun nach Eingang einer etwaigen Beschwerdebegründung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zur Entscheidung weitergeleitet. nh