Hinter Gittern: Der Alltag in der U-Haft

Die JVA Koblenz ist das zuständige Gefängnis für den gesamten Landgerichtsbezirk Koblenz, den größten in Rheinland-Pfalz. 131 U-Häftlinge, 121 Männer und 10 Frauen, sitzen dort derzeit ein. Über deren Haftbedingungen und das Leben in der U-Haft sprach die RZ mit JVA-Chef Josef Maldener und Richter Alexander Walter, Pressesprecher des Landgerichts Koblenz.

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Wann wird ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen?

131 Männer und Frauen warten derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Koblenz auf den Beginn oder das Ende ihres Prozesses. So sieht der Alltag im Gefängnis auf der Karthause aus.

Ingo Schneider

Es muss darüber hinaus aber auch ein Haftgrund vorliegen: eine Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.

Ingo Schneider

Bei Schwerkriminalität können die Anforderungen an den Haftgrund geringer ausfallen. Die Entscheidung darüber trifft der Ermittlungsrichter.

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Rechtlich gesehen gibt es einen gravierenden Unterschied: Während der Strafgefangene rechtskräftig verurteilt ist, ist es der U-Häftling nicht.

Ingo Schneider

Die Situation von U-Häftlingen ist geprägt von einer großen Unsicherheit über die eigene Zukunft, von Sorgen und Nöten. Strafhäftlinge landen nur dann in Koblenz, wenn ihre Strafe höchstens drei Monate beträgt. Für sie sind für den Moment die Fakten geschaffen – anders als für die U-Häftlinge.

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Gerade für Untersuchungshäftlinge spielt sich das Leben hinter Gittern über sehr große Teile in den etwa acht bis neun Quadratmeter großen Zellen ab. Tisch, Stuhl, Toilette, Waschbecken, Bücherregal, Mülleimer.

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Zwar haben die Häftlinge das Recht auf eine Stunde Hofgang am Tag.

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Wer das aber nicht in Anspruch nimmt, muss seine Zelle nur zu Gerichtsterminen und Ähnlichem verlassen, kann aber sonst für sich bleiben.

Ingo Schneider

Um 6 Uhr werden die Gefangenen geweckt. Frühstück gibt es in der Zelle – so wie die anderen Mahlzeiten.

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In begrenztem Maße dürfen die Häftlinge persönliche Gegenstände mitbringen: Uhren, Fotos, Brillen und Ähnliches. Einschränkungen gibt es vor allem für Elektronikgeräte: Einen Fernseher zum Beispiel kann man mieten oder kaufen, nicht aber den eigenen mitbringen.

Ingo Schneider

Wie sich der Tag weiter gestaltet, ist für die Gefangenen sehr unterschiedlich, je nachdem ob sie einer Arbeit in der JVA nachgehen, Sport treiben, Zeit im Gemeinschaftsraum und auf dem Hof in Anspruch nehmen.

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Acht bis neun Quadratmeter sind die Zellen groß – doppelt belegt werden sie nur, wenn es eine abgetrennte Toilette gibt.

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Der Regelfall sind es Einzelzellen. Wenn so der Platz nicht ausreicht, werden Zellen aber auch doppelt belegt, vorrangig mit den Gefangenen, die lieber Gesellschaft haben wollen.

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Die Häftlinge müssen nicht arbeiten, können es aber, wenn eine Stelle frei ist. Arbeit gibt es etwa in der Küche, in Werkstätten, in der Wäscherei und in der Bekleidungskammer. Für die Tätigkeiten, die auf der Karthause anfallen, werden zwischen 8,73 und 11,64 Euro für einen 7-Stunden-Arbeitstag bezahlt.

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„Erforderlich ist zunächst ein dringender Tatverdacht“, erklärt Walter. Es muss darüber hinaus aber auch ein Haftgrund vorliegen: eine Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei Schwerkriminalität können die Anforderungen an den Haftgrund geringer ausfallen.

Im Koblenzer Gefängnis warten derzeit 131 U-Häftlinge auf Ihr Urteil – unter ihnen Henrike Schemmer.
Im Koblenzer Gefängnis warten derzeit 131 U-Häftlinge auf Ihr Urteil – unter ihnen Henrike Schemmer.
Foto: Ingo Schneider

Ab wann ist eine U-Haft möglich?

Jederzeit, sobald die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Entscheidung darüber trifft der Ermittlungsrichter.

Was unterscheidet die U-Haft von der Strafhaft?

Rechtlich gesehen gibt es einen gravierenden Unterschied: Während der Strafgefangene rechtskräftig verurteilt ist, ist es der U-Häftling nicht. „Es gilt die Unschuldsvermutung“, betont Maldener. Das bedeutet, dass zum Beispiel für den U-Häftling noch keine Resozialisierungsversuche unternommen werden können. Für ihn besteht auch keine Arbeitspflicht in der Anstalt – anders als für den Strafgefangenen.

Was bedeutet die große Zahl der U-Häftlinge für den Gefängnisalltag?

Sie sind auf jeden Fall der problematischere Teil der Insassen. Ihre Situation ist geprägt von einer großen Unsicherheit über die eigene Zukunft, von Sorgen und Nöten, berichtet Maldener. Die Strafhäftlinge landen nur dann in Koblenz, wenn ihre Strafe höchstens drei Monate beträgt. Für sie sind für den Moment die Fakten geschaffen – anders als für die U-Häftlinge. „Viele ziehen sich zurück, beschäftigen sich intensiv mit ihrer eigenen Situation“, berichtet der JVA-Chef. Aus allen gesellschaftlichen Schichten stammen sie, die Straftaten decken alles ab, was das Strafgesetzbuch zu bieten hat. Für die Vollzugsbeamten bedeutet das: „Wir müssen immer gewappnet sein, um besonderen Situationen begegnen zu können.“

Wie sieht der Tagesablauf aus?

Um 6 Uhr werden die Gefangenen geweckt. Frühstück gibt es in der Zelle – so wie die anderen Mahlzeiten. Wie sich der Tag weiter gestaltet, ist für die Gefangenen sehr unterschiedlich, je nachdem ob sie einer Arbeit in der JVA nachgehen, Sport treiben, Zeit im Gemeinschaftsraum und auf dem Hof in Anspruch nehmen. Wer all das nicht tut, verbringt im schlechtesten Fall den ganzen Tag in der Zelle.

Wie sehen die Zellen aus?

Acht bis neun Quadratmeter groß sind sie. Der Regelfall sind Einzelzellen. Wenn so der Platz nicht ausreicht, werden Zellen aber auch doppelt belegt, vorrangig mit den Gefangenen, die lieber Gesellschaft haben wollen. Eine Doppelbelegung, so Maldener, ist aber nur in Zellen mit abgetrennter Toilette erlaubt. In der Zelle gibt es zudem einen Tisch, einen Stuhl, einen Spind, ein Bücherregal, ein Waschbecken und einen Mülleimer.

Dürfen die Gefangenen persönliche Dinge mit ins Gefängnis nehmen?

In begrenztem Maße: Uhren, Fotos, Brillen und Ähnliches kann mitgebracht werden. Einschränkungen gibt es vor allem für Elektronikgeräte: Einen Fernseher zum Beispiel kann man mieten oder kaufen, nicht aber den eigenen mitbringen, da eine ausreichende Überprüfung der Geräte nicht zu leisten wäre, berichtet Maldener.

Können Gefangene einkaufen?

Ja, über den Kaufmann der JVA kann vieles beschafft werden, von Zigaretten über Hygieneartikel bis zu Büchern und DVDs – allerdings keine, die ab 18 Jahren zugelassen sind. Wer bedürftig ist, erhält ein Taschengeld – was der JVA-Chef auch völlig in Ordnung findet. Jeder Mensch brauche ein gewisses Maß an individuellem Freiraum und die Möglichkeit, seine Bedürfnisse, die über eine Grundversorgung hinausgehen, abzudecken. Im März betrug das maximale Taschengeld für Gefangene 32,60 Euro.

Was gibt es für U-Häftlinge zu tun?

Sie müssen nicht arbeiten, können es aber, wenn eine Stelle frei ist. Arbeit gibt es etwa in der Küche, in Werkstätten, in der Wäscherei und in der Bekleidungskammer. Für die Tätigkeiten, die auf der Karthause anfallen, werden zwischen 8,73 und 11,64 Euro für einen 7-Stunden-Arbeitstag bezahlt.

Haben die Häftlinge untereinander Kontakt?

Grundsätzlich bleiben die Häftlinge in ihren jeweiligen Wohnbereichen untereinander. So werden zum Beispiel mögliche Komplizen voneinander getrennt. Kontakte gibt es ansonsten aber durchaus, zum Beispiel im Gemeinschaftsraum, in dem die Gefangenen gewisse Zeiten verbringen können. Oder beim Sport, beim Hofgang, der jedem Gefangenen eine Stunde am Tag zusteht, bei der Arbeit, beim Gottesdienst oder Ähnlichem mehr.

Dürfen Häftlinge telefonieren, Briefe schreiben, Besuche empfangen?

Zwei Stunden Besuch dürfen U-Häftlinge pro Monat empfangen. Solange es keine Beschränkungen durch das Gericht gibt, können sie Briefe schreiben und erhalten. Allerdings werden diese in der Regel kontrolliert. Wer eine Telefonerlaubnis hat, darf mit festgelegten Gesprächspartnern telefonieren – überwacht oder nicht, je nachdem.

Wie lange kann die U-Haft dauern?

Grundsätzlich bis zur Rechtskraft des Urteils, erklärt Landgerichtssprecher Walter. Länger als sechs Monate darf die U-Haft aber nur dauern, wenn besondere Gründe vorliegen, etwa wenn die besondere Schwierigkeit oder der Umfang der Ermittlungen ein Urteil zu dem Zeitpunkt noch nicht zulassen.

Wird bei einer Verurteilung die Zeit der U-Haft angerechnet?

Ja, nicht aber auf eine lebenslange Freiheitsstrafe, so Walter. Und: „In Ausnahmefällen kann das Gericht anordnen, dass die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.“

Und was passiert, wenn das Verfahren mit einem Freispruch endet?

Dann hat der Freigesprochene Anspruch auf eine Haftentschädigung von (in der Regel) 25 Euro pro Hafttag – und eventuell weitere Ansprüche, etwa wegen Verdienstausfalls.

Ingo Schneider