Gießen/Hamburg

Herzkranker Muhammet (2) ist tot

Der herzkranke Junge Muhammet Eren, der in Gießen ein Spenderherz bekommen sollte, ist am Mittwoch in der Türkei gestorben. Die Eltern erheben seit Monaten Vorwürfe gegen die Klinik.

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Das Kind sollte Anfang des Jahres für eine Herztransplantation aus der Türkei in das Kinderherzzentrum Gießen verlegt werden. Kurz vor dem Transport erlitt der fast zweijährige Junge jedoch einen Kreislaufstillstand. Dadurch kam es nach Angaben der Gießener Ärzte zu einer schweren Hirnschädigung. Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) lehnte daraufhin eine Herztransplantation ab. Die Eltern zogen vor Gericht, doch das Landgericht Gießen wies die Klage ab. 400.000 Euro Spenden hatten die Eltern in der Türkei für die Behandlung des Kindes gesammelt.

Das Kind war nach den Komplikationen nur mit Hilfe eines Kunstherzes am Leben gehalten worden. Vergangenes Wochenende hatte sich sein Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert. Daraufhin war Muhammet in die Türkei verlegt worden, „damit er dort im Kreis seiner Familie sterben und beerdigt werden kann“, wie der Anwalt am Montag mitgeteilt hatte. Die Familie hatte das auf der Facebookseite dokumentiert.

Auf der Seite, die fast 100.000 Fans hat, hatten sie immer wieder über Muhammets Schicksal informiert. Dort nehmen nun jetzt auch viele Menschen bewegt Abschied von dem Kind.

Sie hatten Berufung eingelegt, doch mit dem Tod des Klägers endet das Eilverfahren aus rechtlichen Gründen, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sei jedoch eine Reihe von Fragen offen. Er habe Anfragen von Patienten, die sich mit vergleichbaren Problemen an ihn wendeten: „Der Gesetzgeber fordert dazu auf, Organe zu spenden, aber der Rechtsschutz für die Menschen, die Organe bekommen wollen, ist nicht ausgestaltet.“

Kriterien für eine Aufnahme auf die Warteliste für ein Spenderorgan seien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. Ihr Fall habe gezeigt, dass diese Kriterien gegenläufig sein könnten: Der kleine Junge war sehr schwer krank und hätte dringend ein Spenderorgan benötigt, doch die Erfolgsaussichten waren geringer. Dieses Dilemma treffe auch die Kliniken: „In welchem Verhältnis die Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussichten zueinander stehen, muss geklärt werden, und das ist Aufgabe des Gesetzgebers“, sagte Tolmein. Es hatte sich trotz intensiver Suche auch keine andere Klinik bereit erklärt, dem Jungen ein Spenderherz einzupflanzen.

Die Eltern hatten die Verweigerung immer wieder heftig kritisiert. Zuletzt hatten sie auf Facebook geschrieben, in Deutschland sei „in “Babymord" begangen worden. Sie kündigten an, dass sie die Organe Muhammet Erens spenden werden. Damit wollen sie auch auf die mangelnde Organspende-Bereitschaft in der Türkei und in der Welt aufmerksam machen. (epd/law)