Grüne: Gabriels Braunkohle-Reserve lahm wie Postkutschen
Wie aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums für die Kohle-Reserve hervorgeht, müssen die Energie-Konzerne RWE, Vattenfall und Mibrag dafür sorgen, dass die acht betroffenen Kraftwerksblöcke „innerhalb von zehn Tagen (stundengenau) ab Vorwarnung durch die Übertragungsnetzbetreiber (Vorwarnzeit) betriebsbereit“ sind. Nach weiteren höchstens 24 Stunden müssen die Kraftwerke in der Lage sein, ihre Netto-Nennleistung zu produzieren.
Braunkohlebagger fördern im Tagebau Garzweiler (Nordrhein- Westfalen) Kohle. Im Hintergrund die Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath.
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Die Braunkohle- Konzerne RWE, Vattenfall und Mibrag werden vom Jahr 2016 an schrittweise mehrere Kraftwerksblöcke vom Netz nehmen.
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Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace stehen am 24. Juni 2015 mit einem Transparent mit der Aufschrift „Klimaschutz braucht Kohleausstieg“ an einem Aussichtspunkt des Braunkohletagebaus Welzow- Süd in Welzow (Brandenburg).
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Blick von Richtung Grießen (Brandenburg) aus am 01. Juni 2015 auf den Braunkohletagebau in Jänschwalde der Vattenfall AG und die Kühltürme dahinter mit aufsteigenden Wasserdampfschwaden.
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Braunkohletagebau Welzow- Süd in Welzow (Brandenburg).
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Braunkohlekraftwerke in Deutschland
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Braunkohlekraftwerke in Deutschland
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Als Gegenleistung, dass die Meiler jeweils vier Jahre als Notreserve bereitstehen, sollen die Konzerne über sieben Jahre insgesamt 1,61 Milliarden Euro erhalten – zahlen müssen das die Stromkunden über die Netzentgelte.
Nach Ansicht der Grünen könnten für einen Bruchteil des Geldes viele moderne und klimafreundlichere Gaskraftwerke als Reserve genutzt werden, die derzeit am Markt keine Chance haben. „Bei der Vereinbarung von Gabriel mit RWE, Vattenfall und Mibrag geht es nicht um Versorgungssicherheit und Klimaschutz, sondern nur darum, drei angeschlagenen Kohle-Konzernen und ihren Gewerkschaften ein Versöhnungsgeschenk zu machen“, meinte Krischer. Er hat Zweifel, ob die EU-Kommission in Brüssel diese Lösung überhaupt akzeptieren wird: „Mit EU-Beihilferecht ist das alles nicht vereinbar.“
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