Brüssel

EU: Angriff auf das deutsche Sozialsystem?

EU-Angriff auf das deutsche Sozialsystem? Foto: dpa

Es ist der vielleicht schärfste Angriff Brüssels auf das deutsche Sozialsystem. Und er sorgte prompt für massiven Ärger.

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Von unserem Brüsseler Korrespondenten Detlef Drewes

„Brandgefährlich“ nannte der Chef der CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Markus Ferber, das 40-seitige Papier aus der Feder der Europäischen Kommission, dessen wichtigste Botschaft lautet: Zuwanderer aus anderen EU-Staaten haben durchaus Anspruch auf Grundsicherung, Kindergeld und andere Leistungen zur Existenzsicherung, auch wenn sie in Deutschland gar keine Arbeit suchen.

Zwar handelt es sich nicht um einen offiziellen Gesetzesentwurf der Kommission, sondern lediglich um eine Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Doch das Dokument, das unserem Brüsseler Büro vorliegt, hat es in sich. Denn es stellt alle bisherigen Äußerungen von Mitgliedern des Barroso-Teams auf den Kopf. Noch vor wenigen Monaten hatte beispielsweise Justizkommissarin Viviane Reding betont, „es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sicherungssysteme“. Nun bejahen die Autoren des Papiers ausdrücklich, dass Leistungen zu zahlen sind, wenn deren Verweigerung dazu führen könnte, dass jemandem die Aufenthaltserlaubnis entzogen wird, weil er nicht genügend Mittel zur Lebenshaltung nachweisen kann.

Brüssel darf den Europäischen Gedanken nicht überstrapazieren

Anlass der Stellungnahme ist die Klage einer 24-jährigen rumänischen Mutter, die seit 2010 mit ihrem Sohn dauerhaft in Deutschland bei ihrer Schwester lebt. Der Frau waren Kindergeld und ein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zugesprochen worden. Da sie keine Arbeit aufgenommen und auch nicht gesucht hatte, lehnte das zuständige Jobcenter in Leipzig die Zahlung von Hartz IV ab. Daraufhin klagte die Frau vor dem zuständigen Sozialgericht, das den EuGH einschaltete. Das Urteil in der Rechtssache C-333/13 wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Position der Europäischen Kommission aber sorgte schon jetzt für Wirbel. „Brüssel darf vor lauter Solidarität den europäischen Gedanken nicht überstrapazieren“, warnten Ferber und andere Parlamentsabgeordnete.

Die offensichtliche Kehrtwende der Brüsseler Kommission, für die der ungarische Sozialdemokrat, Kommissar László Andor, verantwortlich zeichnet, öffnet Türen, die die Bundesregierung bisher stets verschlossen lassen wollte: Arbeitsuchende Zuwanderer sollten ebenso wie arbeitslose Nachbarn grundsätzlich von den Sozialleistungen ausgeschlossen bleiben.

Deutschland soll jeden Einzelfall gesondert betrachten

Wie groß die Angst vor der nun aufbrechenden Diskussion auch in Brüssel ist, machte die Sprecherin von Kommissionschef José Manuel Barroso deutlich. Sie widersprach energisch „den Andeutungen und Anschuldigungen, wonach die Kommission Deutschland drängt, allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe zu gewähren“. Diese seien „komplett falsch“. Am Freitagnachmittag schickte man noch eine weitere Klarstellung hinterher: „Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern hierzulande Sozialhilfe zahlen“. Doch der Versuch, die losgetretene Auseinandersetzung noch einzufangen, misslang. Denn das vorliegende Dokument lässt keine Zweifel zu: Deutschland wird aufgefordert, künftig jeden Einzelfall für sich zu betrachten.

Dabei treffen die Vorwürfe aus Brüssel keineswegs nur die Bundesrepublik. Erst vor wenigen Tagen hatte der britische Premierminister David Cameron angekündigt, er werde die soziale Sicherung umbauen, so dass Zuwanderer innerhalb des ersten Vierteljahres keine Ansprüche mehr hätten. Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Schweden – überall gilt zumindest eine dreimonatige Sperrfrist.