Rheinland-Pfalz

Der neue „Perso“ – was er kann und was er kostet

Der neue digitale Personalausweis hat den bisherigen Ausweis abgelöst. Er speichert Daten erstmals auch elektronisch auf einem Chip. Damit kann der Inhaber im Internet oder an Automaten zweifelsfrei identifiziert werden.

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Rheinland-Pfalz – Der neue digitale Personalausweis hat den bisherigen Ausweis abgelöst. Er speichert Daten erstmals auch elektronisch auf einem Chip. Damit kann der Inhaber im Internet oder an Automaten zweifelsfrei identifiziert werden.

Was kostet der neue Ausweis?

Wer 24 Jahre und älter ist, zahlt 28,80 Euro. Sein Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Unter 24-Jährige zahlen 22,80 Euro – und brauchen nach sechs Jahren einen neuen. Der vorläufige „Perso“ kostet 10 Euro. Dazu kommen 6 Euro Gebühren, wenn die Online-Ausweisfunktion („eID- Funktion“) nachträglich aktiviert oder entsperrt, oder die sechsstellige PIN geändert werden soll. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Eltern direkt Personalausweise ohne Ausweis- Funktion beantragen.

Was kann der neue „Perso“?

Er hat drei Funktionen: Er dient als „normaler“ Ausweis bei Polizei- oder Grenzkontrollen. Dazu kann er als Identitätsnachweis im Internet, zum Beispiel beim Online-Shopping oder bei Behördengängen, benutzt werden. Drittens kann man mit der Plastikkarte digitale Dokumente wie Anträge oder Verträge mit einer „digitalen Signatur“ rechtsverbindlich unterschreiben.

Muss ich meine Fingerabdrücke abgeben?

Nein. Zwar können zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Die Abgabe ist aber freiwillig.

Wie nutze ich die Online-Ausweisfunktion?

Neben dem neuen „Perso“ benötigt man ein Lesegerät, Treibersoftware und eine PIN-Nummer. Der Anbieter muss sich mit einem Berechtigungszertifikat ausweisen und anzeigen, welche Daten angefordert werden. Der Nutzer gibt die Übertragung dann mit der PIN frei. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt es sich, ein sogenanntes PIN-Pad zur Eingabe zu nutzen.

Kann ich die elektronischen Ausweisfunktionen sperren lassen?

Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die „eID-Funktion“ sofort bei der ausstellenden Behörde oder über die Hotline 01801/333333 (für 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz) sperren lassen. Dazu wird ein Kennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN verschickt wird. Wer die elektronische Unterschrift nutzt, muss diese separat beim Anbieter sperren.

Wie sicher sind die Daten auf dem Ausweis-Chip?

Der Chip im Ausweis wird per Funk im Nahbereich ausgelesen. Die Bundesregierung versichert aber, dass die Daten bestens geschützt seien: Ohne aktives Zutun des Inhabers, also die Eingabe der PIN, bleibe der Zugang zu den Daten auf dem Ausweis-Chip versperrt.

Verbraucherschützer sehen die Sicherheitsfrage differenzierter. Zwar müsse sich ein Anbieter vom Staat ein Zertifikat besorgen, sagt Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Dieser prüfe jedoch nicht die Seriosität des Unternehmens. Abzocker könnten gewissermaßen staatlich zertifiziert agieren. Außerdem gebe es kein Kopplungsverbot: So könnte ein Anbieter für die Nutzung seiner Dienste die Freigabe aller im Ausweis hinterlegten Daten verlangen – und diese dann für andere Zwecke weiterverwenden. Das sei aus Sicht des Datenschutzes bedenklich und ein „Schwachpunkt“ des Systems.