Meseberg

Kleine Solaranlagen sollen von „Energie-Soli“ ausgenommen werden

Photovoltaik-Anlage auf Dach
Solarzellenpaneelen auf dem Dach eines Hauses. Foto: Armin Weigel/Symbolbild

Bürger mit Solaranlagen auf dem Dach sollen vom geplanten „Energie-Soli“ für Stromselbstverbraucher ausgenommen werden. Das geht aus dem überarbeiteten und vom Bundeskabinett bei der Klausur in Meseberg beschlossenen Eckpunktepapier hervor.

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Das überarbeitete Konzept liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze: Union und SPD wollen Anlagen mit einer „installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt“ ausnehmen.

Besonders stark soll hingegen die Industrie zur Kasse gebeten werden – im Zuge hoher Energiepreise waren große Unternehmen dazu übergangen, verstärkt Strom für ihre Fabriken selbst zu erzeugen und zu verbrauchen – und so die Ökostromumlage zu sparen.

Durch die „Flucht“ in den Eigenverbrauch werden die per Umlage auf die Strompreise abgewälzten Förderkosten für die Verbraucher erhöht. Für Selbstverbraucher entfällt bisher die Ökostromumlage. Bis 2013 ans Netz gegangene Stromproduktionsanlagen sollen künftig nun knapp 1 Cent je Kilowattstunde Umlage zahlen. Das könnte Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr bedeuten, zugleich aber auch eine Entlastung der Ökostromumlage.

Um den Trend zu stoppen, sollen neue Anlagen für den Eigenverbrauch sogar 90 Prozent der derzeitigen Ökostromumlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde zahlen, also rund 5,6 Cent. Solar- oder Windparks sowie für den Eigenverbrauch bestimmte Biogasanlagen sollen etwa 4,4 Cent Mindestumlage abführen. Der Eigenverbrauch für den Betrieb von Kraftwerken soll aber nicht belastet werden.