Zum Beratungsgespräch einen Zeugen mitnehmen

Bankkunden sollten besser immer einen Zeugen zu Beratungsgesprächen über ihre Geldanlagen mitnehmen.

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Verklagt ein Anleger seine Bank wegen unzureichender Beratung, trägt er die Beweislast, erklärt Gabriele Schmitz, Anlageexpertin von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das mitgeschriebene Beratungsprotokoll sollte man genau prüfen und bei Fehlern umgehend korrigieren lassen. Banken müssen in dem Papier notieren, welches Risiko der Kunde eingehen will und ob er über die Risiken seiner Anlage aufgeklärt wurde. „Es ist wichtig, dass der Kunde darauf achtet, dass die Beratung wahrheitsgemäß dort festgehalten wird. In einem Prozess ist das eine entscheidende Grundlage.“ Zudem sollten sich Kunden über die Höhe der Provision für den Berater aufklären lassen. Diese müssten die Banken offenlegen. Schmitz: „Wenn der Prozentsatz der Provision sehr hoch ist, sollte sich der Anleger Gedanken darüber machen, ob das wirklich das richtige Produkt für ihn ist oder ob es mehr im Interesse der Bank liegt, dieses Produkt zu verkaufen.“