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Abschlagfreie Rente ab 63
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind Angehörige der Geburtsjahrgänge bis 1952. Für danach Geborene mit besonders langen Beitragszeiten erhöht sich das abschlagsfreie Renten-Zugangsalter stufenweise auf 65 Jahre.
Ab dem Geburtsjahrgang 1963 gilt ...
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