Wer freiwillig aussteigt, muss auf Kulanz hoffen

Zugreisende, die aus einem überhitzten Zug freiwillig aussteigen, können keine Entschädigung der Bahn einfordern.

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Zugreisende, die aus einem überhitzten Zug freiwillig aussteigen, können keine Entschädigung der Bahn einfordern.

In den verbrieften Fahrgastrechten sei eine kaputte Klimaanlage im Waggon nicht als Entschädigungsgrund vorgesehen, erläutert Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

Eine Entschädigung steht Passagieren zu, wenn sie den Zug auf Anweisung des Schaffners verlassen. „Wenn ich aussteigen und den Zug, der eine Stunde später kommt, nehmen muss, läuft das über die Verspätungsregelung. Dann bekomme ich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet“, erläutert Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.

Naumann rät Fahrgästen, die den Zug freiwillig verlassen wollen, sich die unangenehme Situation im Abteil vom Schaffner schriftlich bestätigen zu lassen. Dann könnten sie unter Umständen über die Verspätungsregelung an eine Entschädigung kommen, wenn sie ihren Fall im Service-Center schilderten.

Eine Entschädigung für normale Folgen des Hitzestaus sind mit Kopie der Fahrkarte und Beschreibung der Odyssee an die Bahn AG, Postdamer Platz 2, 10785 Berlin zu richten. Wer gesundheitliche Schäden davon trägt, muss sie, so der Verband, zivilrechtlich einklagen.