Vermieter müssen Mieterangaben schärfer schützen

Vermieter wissen viel über ihre Mieter. Daher sind sie auch vom neuen einheitlichen europäischen Datenschutzrecht betroffen. Foto: dpa
Vermieter wissen viel über ihre Mieter. Daher sind sie auch vom neuen einheitlichen europäischen Datenschutzrecht betroffen. Foto: dpa

Wer glaubt, das neue EU-Recht sei weit weg, der irrt: „Die EU spricht zwar von Unternehmen, aber kleine Privatvermieter kommen da auch nicht raus“, betont Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland. Denn Vermieter erheben und verarbeiten ebenfalls Daten: die ihrer Mieter. Namen, Bankverbindungen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern zum Beispiel. Hinzu kommen Zähler von Zentralheizung und Wasser, deren Angaben für die Nebenkostenabrechnung gebraucht werden. Sobald diese Sachen im PC landen, müssen Eigentümer die Datenschutzgrundverordnung beachten.

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Es gehört nicht nur das sichere Abspeichern einschließlich Schutz vor Datenklau dazu, sondern auch zu dokumentieren, was mit den Angaben passiert und wer Zugriff hat. Das kann außer dem Eigentümer zum Beispiel die Hausverwaltung sein. Häufig werden es auch von Vermieter und Verwaltung beauftragte Ablesedienste sein.

Sobald solche Dritten ins Spiel kommen, nimmt die Verordnung Vermieter in die Pflicht. „Sie müssen darauf achten, dass der Dienstleister die Regeln nach DSGVO einhält. Vermieter gehen dafür in die Haftung“, warnt Storm. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Eigentümer darauf achten, dass ihre Auftragnehmer die Daten auf einem Server innerhalb der EU speichern.

Die Dokumentation brauchen Vermieter, damit sie ihre Mieter informieren können, „was erhoben wurde und wem gegenüber sie offengelegt werden“, sagt die Mietrechtsanwältin Beate Heilmann aus Berlin. Denn Mieter haben das Recht zu erfahren, was der Eigentümer „an Daten über sie besitzt, in Bezug auf sie wo aufbewahrt und verarbeitet.“ In den großen Datentopf darf hinein, was für Anfang, Dauer und Ende des Mietverhältnisses wichtig ist. Das beginnt mit der Selbstauskunft von Wohnungsinteressenten. Neben Personalien bleiben wie bisher Angaben zum Einkommen erlaubt, sofern jemand ernsthaftes Interesse an den Räumen bekundet hat. Fragen nach Religion oder geschlechtlicher Orientierung aber sind tabu und dürfen nicht gespeichert werden. Das bedeutet aber auch: „Personenbezogene Daten von Mietinteressenten, mit denen kein Mietvertrag zustande gekommen ist, dürfen weder gesammelt noch gespeichert werden“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es sei denn, die Leute sind einverstanden – in der Hoffnung, von Eigentümer, Makler oder Verwalter Infos über die nächste freie Wohnung zu bekommen.

Daten von Mietern dürfen nicht ewig in den Computerspeichern der Eigentümer herumgeistern. Sie sind „ohne unangemessene Verzögerung“ zu löschen. Und zwar, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Das wird normalerweise beim Auszug sein. „Wenn gekündigt wurde, die Nebenkostenabrechnung und die Kaution abgerechnet sind, ist die Sache erledigt“, sagt Heilmann. Danach hat der Vermieter die Löschtaste zu drücken. Bei eventuellen Prozessen bleiben die Angaben bis zum Ende des Verfahrens erhalten.