Rheinland-Pfalz

Tipps: So können Ältere gefördert werden

Einige Unternehmen bemühen sich mittlerweile sehr darum, auch ältere Beschäftigte im Betrieb zu halten. Zugleich zögern sie oft, einen Arbeitslosen über 50 einzustellen. Unter Umständen können sie – oder die Bewerber – aber von speziellen Fördermaßnahmen profitieren.

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Rheinland-Pfalz – Einige Unternehmen bemühen sich mittlerweile sehr darum, auch ältere Beschäftigte im Betrieb zu halten. Zugleich zögern sie oft, einen Arbeitslosen über 50 einzustellen. Unter Umständen können sie – oder die Bewerber – aber von speziellen Fördermaßnahmen profitieren, wobei es oft einen Ermessensspielraum gibt.

  1. Kombilohn für Ältere (Entgeltsicherung): Ältere, die eine geringer entlohnte Arbeit aufnehmen, können die Differenz zum früheren Lohn zum Teil erstattet bekommen. Die Agentur für Arbeit zahlt dann zwei Jahre lang einen Ausgleich – im ersten Jahr werden 50 Prozent und im zweiten Jahr 30 Prozent der monatlichen Differenz zum früheren Lohn erstattet. Außerdem wird ein zusätzlicher Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  2. Eingliederungszuschüsse für die Einstellung Älterer: Der Zuschuss wird an Arbeitgeber gezahlt, die Ältere für mindestens ein Jahr einstellen – es muss allerdings ein besonderer Integrationsbedarf bestehen. Das Mindestalter liegt bei 50 Jahren. Der Zuschuss wird für mindestens ein Jahr in Höhe von mindestens 30 Prozent der Lohnkosten gezahlt. Die Förderobergrenzen liegen bei drei Jahren und 50 Prozent Zuschusshöhe. Über Höhe und Dauer wird in jedem Einzelfall neu entschieden.
  3. Ältere Arbeitslose können einen Eingliederungsgutschein erhalten, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mehr als zwölf Monaten haben. Ist der Betroffene bereits mindestens zwölf Monate arbeitslos, besteht sogar ein Rechtsanspruch. Mit dem Eingliederungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, dem einstellungswilligen Unternehmen einen Eingliederungszuschuss zu zahlen (in der Regel 50 Prozent des Entgelts für ein Jahr).
  4. Förderung der beruflichen Weiterbildung (WeGebAU): Die Agentur für Arbeit kann bei kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte) die Weiterbildungskosten für Mitarbeiter übernehmen, die 45 Jahre und älter sind. Wenn diese Unternehmen bereit sind, ältere Arbeitslose einzustellen, die für einen in Aussicht stehenden Arbeitsplatz nicht alle Qualifikationen vorweisen können, kann die Agentur für Arbeit auch in diesen Fällen die Weiterbildungskosten übernehmen.