Stichwort: Präimplantationsdiagnostik

Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) können im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibs auf Erbkrankheiten untersucht werden.

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Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) können im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibs auf Erbkrankheiten untersucht werden.

So sollen Fehl- und Totgeburten, der Tod des Neugeborenen oder die Geburt eines schwer kranken Kindes vermieden werden. Aussortierte Embryonen werden nicht weiter gepflegt und sterben in der Folge ab. Die Embryonen-Auswahl ist umstritten – ein Gesetz, das das Verfahren explizit erlaubt oder verbietet, gibt es in Deutschland nicht.

Aber im Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen zur Entdeckung von Erbkrankheiten erlaubt sind. Im Embryonenschutzgesetz von 1991 wird die PID nicht ausdrücklich erwähnt – sie war damals in Deutschland noch gar nicht verfügbar. Es wird in dem Gesetz aber erlaubt, Samenzellen bereits vor der Verschmelzung auf ihr Geschlechtsmerkmal zu untersuchen, um bestimmte geschlechtsgebundene Erbkrankheiten zu vermeiden.